Es gilt das gebrochene Wort
Eine Geschichte aus Seehausen am Staffelsee
Vorbilder werden nachgeahmt. In kleinen Orten wie in großen Staaten. Beispiele dafür, dass ehemals lauthals verkündete Absichten durch spätere Erinnerungslücken ins Vergessen rücken, kennt fast jeder. Eine neuzeitliche Geschichte darüber, wie kleine Nachahmer ihre großen Vorbilder auch dabei nachäffen, wird hier geboten.
Vor kurzer Zeit wurde im Staffelseeraum in einem bekannten größeren Nachbarort von Seehausen von der dortigen Gemeinde still und schnell eines ihrer Grundstücke mit der Zusicherung eines hohen Baurechtes verkauft. Dies sollte der Sanierung des gemeindlichen Haushaltes dienen. Leider liegt das Grundstück aber am Fuße eines überörtlich bekannten Aussichts- und Ruhehügels, der zur innerörtlichen Erholung bestimmt ist. Das geplante Bauwerk schränkt diese Funktion ein.
Nun ist das Geschrei auf allen Seiten groß, weil das Kind bereits im kalten Wasser strampelt! Keiner will schuld sein und jede Seite versucht der Allgemeinheit begreiflich zu machen, dass das alte schwäbische Sprichwort: "Was geht mich mein saudummes Geschwätz von gestern an!" auch heute noch für jeden Gültigkeit haben muss. Die verschreckten Bauherren haben nun ihre Kaufzusage zurückgenommen, die Gemeinde behält das Grundstück und kann es noch einmal probieren!
Dann kann bedacht werden ob es möglich ist richtig zu entscheiden!
Das Leben geht weiter und auch diese Geschichten finden noch kein Ende!
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